Der Patient sollte sich immer vor Behandlungsbeginn bei der Krankenversicherung (gesetzlich, privat, Beihilfestelle) erkundigen, wie hoch der Zuschuss der Krankenversicherung an der geplanten Implantatversorgung ist. Bitte beachten: Eine Implantation ist immer ein privater Behandlungsvertrag zwischen Patient und Zahnarzt. Ob eine Krankenversicherung ganz oder anteilig die entstehenden Kosten übernimmt, regeln die Bedingungen der Versicherung.