In der Zahnarztsuche der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) können Patienten nach niedergelassenen Zahnärzten in Bayern suchen. Allerdings gibt es gesetzliche Bestimmungen, die es Ärzten und Zahnärzten untersagt für sich zu werben oder auch nur zu dulden, dass andere für sie werben. Die namentliche Empfehlung eines bestimmten Zahnarztes durch die Körperschaft BLZK gilt als solche Werbung.