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Zahnbehandlung und Steuern

Wann zahlt das Finanzamt mit? Mit Zahnersatz Steuern sparen

Eine neue Brücke, Krone oder Prothese kann helfen, Steuern zu sparen. Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich einkommensmindernd berücksichtigt werden. Das beschreibt §33 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Dazu gehört auch der Eigenanteil beim Zahnersatz. Dieser wird, soweit er die „zumutbare Belastung“ übersteigt, vom steuerlichen Einkommen abgezogen (siehe unten: Tabelle „Höhe des jährlichen Grenzbetrages“)

Bei der jährlichen Lohn- und Einkommensteuererklärung sollten entstandene Zahnersatzkosten unter „Außergewöhliche Belastung“ angegeben werden. Dadurch kann sich der Steuerbetrag verringern.
 

Mögliche weitere außergewöhnliche Belastungen

  • selbst getragene Krankheitskosten für eine ärztliche Heilbehandlung
  • medizinische Hilfsmittel (z.B. für Brücke, Krone, Prothese, Implantat)
  • Zuzahlungen für Medikamente
     

Höhe des jährlichen Grenzbetrages (Beträge laut §33 EStG)

Gesamtbetrag der Einkünfte (Euro) bis 15.340 bis 51.130 über 51.130
Alleinstehende (Grundtabelle) 5 % 6 % 7 %
Verheiratete (Splittingtabelle) 4 % 5 % 6 %
Steuerpflichtige mit 1 oder 2 Kindern 2 % 3 % 4 %
Steuerpflichtige mit 3 oder mehr Kindern 1 % 1 % 2 %


Ein Beispiel

Ein Familienvater mit drei Kindern und einem Monatseinkommen von 2.200 Euro brutto hat eine steuerlich zu berücksichtigende Grenze von ca. 250 Euro pro Jahr. Überschreitet der Eigenanteil für Zahnersatz, Zahnkronen, Zahnfüllungen oder Zahnfüllungen aus Gold diese Summe, so kann er den Überschuss als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen.
 

Nachweis von Krankheitskosten (§ 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung)

Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt eignen sich zum Beispiel die Rechnung des Zahnarztes mit ausgewiesenem Eigenanteil, eine ärztliche Verordnung oder Quittungen über Zuzahlungen aus der Apotheke. Ziel ist, die Zwangsläufigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit der Behandlung nachzuweisen. Nur in Ausnahmefällen ist ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztlichen Bescheinigung des Medizinischen Dienstes notwendig.
 

Empfehlung

Eine Beratung beim Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder dem Finanzamt lohnt sich.

So erhalten Sie Zuschüsse für den Zahnersatz

Auch durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen in der Zahnarztpraxis lässt sich Geld sparen. Denn wer regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung geht und sein Bonusheft pflegt, wird von der gesetzlichen Krankenkasse dafür mit höheren Festzuschüssen für den Zahnersatz belohnt.

Mehr darüber erfahren Sie hier bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns.

Stand: 24.05.2023

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