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Die Informationen erscheinen, wenn Sie die Maus über die grünen Bereiche der Rechnung bewegen.
Datum
Behandlungsdatum
Regio
Zahnangabe
Nr.
Nummer aus der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) oder aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Leistungsbeschreibung Auslagen
Beschreibung der erbrachten Leistung nach dem Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hier sind auch die berechnungsfähigen Auslagen für zahntechnische Leistungen und Kosten für Materialien (z.B. Abformmaterial, Anästhetikum) oder auch Versandkosten (z.B. für Röntgenbilder) aufgeführt.
Begr.
Bei Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes ist eine stichwortartige Begründung anzugeben. Wird in dieser Spalte eine Nummer angegeben, so nimmt diese Bezug auf die Begründung am Ende der Rechnung. Beispiel: Erhöhter Zeitaufwand wegen besonders enger Mundhöhle, erhöhter Speichelfluss des Patienten, etc.
Faktor
Zur Ermittlung der Gebühr wird die im Gebührenverzeichnis angegebene Grundgebühr (Faktor 1,0) mit einem Steigerungssatz (z.B. Faktor 2,3) multipliziert.
Der 2,3-fache Faktor findet Anwendung bei einer Leistung mit durchschnittlicher Schwierigkeit. Wird der 2,3-fache Faktor überschritten, muss eine stichwortartige Begründung angeben werden.
Die Höhe der einzelnen Gebühr liegt zwischen dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes, § 5 Abs1 S. 1 GOZ. Es können auch darüber hinausgehende Faktoren mit dem Patienten vereinbart werden.
Anz.
Anzahl der erbrachten Leistungen. Wurden z.B. zwölf Zähne nach Nummer 1040 der GOZ einer Professionellen Zahnreinigung unterzogen, steht in dieser Spalte die Zahl 12.
EUR
Hier steht der Gesamtbetrag für die Leistung in Euro.
Erklärung anhand Position 1 aus der Beispielrechnung: Nr. 0010 des Gebührenverzeichnisses wird als durchschittliche Leistung mit dem Faktor 2,3 einmal (Anz. 1) berechnet.
Der einfache Gebührensatz der Nr. 0010 GOZ beträgt 5,62 Euro und wird mit dem Faktor 2,3 multipliziert, was 12,94 Euro ergibt.
Begr.
Bei Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes ist eine stichwortartige Begründung anzugeben. Wird in der Rechnung in der Spalte „Begr.“ eine Nummer angegeben, so bezieht sich diese auf eine Begründung am Ende der Rechnung. Die Begründung kann jedoch auch direkt zu jeder einzelnen Leistungsposition erfolgen.